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Onlinebetrug (Scamming)

Aufgrund der Digitalisierung erreicht die Straftat des Betrugs eine neue Dimension: Vermehrt werden Opfer über das Internet hinters Licht geführt. Dabei greifen die Internetbetrüger zu perfiden Methoden, wie dem Liebesbetrug, oder dem Betrug mit falschen Geldversprechen. Doch was ist Scamming genau? Welche Formen gibt es und wie kann man sich dagegen schützen?

Scamming

Scamming leitet sich vom englischen Wort «Scam» ab, was auf Deutsch Betrug bedeutet. Scamming liegt somit vor, wenn der Tatbestand des Betrugs im Sinne von Art. 146 StGB erfüllt ist. Vorausgesetzt dafür wird, dass einer Person mit betrügerischer Absicht besonders verlockende Angebote im Netz gemacht werden, wodurch der Täter einen wirtschaftlichen Vorteil (im vorliegenden Fall Geld) erhält.

Liebesbetrug

Der Liebesbetrug zielt auf Personen ab, die einen starken Partnerwunsch haben. Die Täter melden sich bei Partnerbörsen und sozialen Netzwerken unter falschen Identitäten an und stellen mit Opfern Kontakt her, die sie sodann mit Liebesbekundungen und Aufmerksamkeit überhäufen. Stellen die Täter fest, dass die Opfer Gefühle für sie entwickelt haben, erfinden sie eine rührselige Geschichte, um das ahnungslose Opfer dazu zu bringen, Geld auf ein Konto zu überweisen. Die Täter geben zum Beispiel vor, dass sie dringend ein Flugticken benötigen oder Geld für eine wichtige Operation ihres Kindes brauchen. Haben sie das Geld erhalten, verschwinden sie von der Bildfläche.

Betrug mit falschen Geldversprechen

Eine weitere Masche ist, dass die Betrüger den Opfern per E-Mail eine Menge Geld versprechen, beispielsweise durch das Vortäuschen von Erbschaften entfernter Verwandter oder falscher Lotteriegewinne. Um allerdings an dieses Geld zu kommen, müssen die Opfer viele tausende Franken für Gebühren, Notariatskosten oder Steuern bezahlen. Sobald die Betrüger die geforderte Summe erhalten haben, brechen sie den Kontakt ab.

Betrug mit Wohnungsangeboten

Eine nächste Methode ist, dass die Betrüger auf Immobilienportalen gefälschte Immobilienannoncen zu Spottpreisen aufschalten. Dabei liegen die Immobilien meist in sehr gefragten Stadtteilen, damit das Interesse der Opfer schnell geweckt wird. Die Betrüger geben beispielsweise an, sie seien aus dem Ausland und hätten die zu vermietende Wohnung geerbt oder seien ins Ausland gezogen und möchten nun ihre Wohnung in der Schweiz vermieten. Wurde ein Mieter gefunden, wird er sodann aufgefordert, die Vorauszahlung der ersten Miete und die Kaution auf ein Konto zu überweisen. In Verzweiflung vieler Wohnungssuchender wird das Geld häufig trotzdem bezahlt, auch wenn die Wohnung nie besichtigt wurde.
Dasselbe kann bei der Suche nach einer Ferienwohnung vorkommen. Das Ferienhaus entspricht in Wirklichkeit nicht der Beschreibung im Internet und im schlimmsten Fall wird erst bei der Ankunft am Ferienort festgestellt, dass die Ferienwohnung überhaupt nicht oder nicht so, wie sie inseriert wurde, existiert.

Betrug mit einem Job

In Stellenanzeigen im Internet oder Zeitungen werben gewisse Betrüger mit einem Traumjob mit hervorragender Bezahlung. Eine Telefonnummer ist meist die einzige Kontaktmöglichkeit. Nach dem ersten Anruf sollen die Opfer dem Betrüger ihre Bewerbungsunterlagen zukommen lassen. Nach einem telefonischen Vorstellungsgespräch hat das Opfer den Job auf sicher. Das Opfer muss nur noch einige hundert Franken für Uniform an den Betrüger überweisen. Hat der Betrüger das Geld, löst er sich in Luft auf.

Wie schützt man sich vor Scamming?

Seien Sie im Internet stets misstrauisch: Überall, wo Geld per Vorkasse überwiesen werden soll, ist Vorsicht geboten. Überweisen Sie nie Geld an Unbekannte, die Sie noch nie persönlich getroffen haben. Wählen Sie deshalb im Internet immer eine sichere Zahlungsmethode und bezahlen Sie besser nichts per Vorkasse.


Besonders verdächtig sind Nachrichten mit Rechtschreibe- und Grammatikfehler, unpersönliche Anreden, Nachrichten mit unbekanntem Absender oder Nachrichten, die zu schön sind, um wahr zu sein.


Löschen Sie die verdächtigen E-Mails am besten sofort oder verschieben Sie sie in den Spam-Ordner. Antworten Sie darauf auch nicht – auch nicht, um bloss abzusagen.
Verabreden Sie stets ein persönliches Kennenlernen an einem öffentlichen Ort, eine richtige Wohnungsbesichtigung oder ein Vorstellungsgespräch vor Ort.

Was kann ich als Opfer tun?

Sind Sie Opfer eines Onlinebetrugs geworden, sollten Sie sich dafür nicht schämen und direkt die Polizei informieren. Auch wenn es beim Onlinebetrug meist unwahrscheinlich ist, das verlorene Geld wiederzuerhalten, sollten Sie trotzdem bei der Polizei Anzeige erstatten. Auch bloss ein versuchter Onlinebetrug ist strafbar und kann angezeigt werden. Stellen Sie Beweismittel, die den Betrug belegen, sicher: Erstellen sie Screenshots der betrügerischen Accounts, vom Chatverlauf und/oder dem E-Mail-Verkehr.

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