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Menschenhandel

Noch nie gab es in der Schweiz so viele gemeldete Fälle von Menschenhandel wie im Jahr 2019. Der Menschenhandel ist ein Überbegriff und umfasst verschiedene Formen der Ausbeutung. In Art. 182 des schweizerischen Strafgesetzbuches werden die folgenden Tätigkeiten als Menschenhandel bezeichnet: Menschen anwerben, vermitteln, anbieten, beherbergen oder annehmen zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung, der Ausbeutung ihrer Arbeitskraft oder zwecks Entnahme eines Körperorgans. Der Handel mit Organen in der Schweiz kommt allerdings kaum vor. Auch der Handel mit Kindern kann zum Zweck all dieser Ausbeutungsformen geschehen. Bestraft werden Menschenhändler mit Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 20 Jahren.

Formen von Menschenhandel

Menschenhandel zwecks sexueller Ausbeute

Unter sexueller Ausbeutung versteht man die Zwangsprostitution und die Herstellung von pornografischem Material, sofern dies unter Zwang geschieht. Opfer davon werden meist Frauen und Mädchen.

Frauen und Mädchen werden in ihren Heimatländern durch Stellenvermittlungsagenturen, Zeitungsannoncen oder direktes Ansprechen angeworben, wobei ihnen einen seriösen Job oder eine Heirat versprochen wird. Über ihre tatsächliche Arbeit werden sie allerdings nicht informiert. Stimmen die Frauen oder Mädchen zu, organisieren die Menschenhändler deren Grenzübertritt in die Schweiz. Dieser erfolgt mittels Touristenvisum, Kurzaufenthaltsbewilligung oder mit einem gefälschten Pass.

Befinden sich die Frauen und Mädchen in der Schweiz, werden ihnen ihre Pässe abgenommen und an Zuhälter oder Bordellbetreiber übergeben. Diese behaupten nun gegenüber ihren Opfern, dass sie für sie eine Vermittlungsgebühr zahlen müssen, um ihre Papiere wieder zu bekommen und nach Hause reisen zu können.

Die Opfer melden dieses Zwangsverhältnis oftmals nicht der Polizei, da sie Angst vor den Konsequenzen für sich und ihre Familienangehörigen haben.
Menschenhandel zwecks Ausbeutung der Arbeitskraft

Auch den Opfern des Menschenhandels zwecks Ausbeutung der Arbeitskraft werden mit falschen Zusicherungen über die Möglichkeit der Beschäftigung in der Schweiz sowie die Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen gemacht. Die Opfer arbeiten beispielsweise im Gastgewerbe oder im Bauwesen.

Am Arbeitsplatz in der Schweiz werden sodann die arbeitsrechtlichen Verpflichtungen ignoriert. Ausserdem werden die ausländischen Arbeitskräfte gar nicht oder nur ganz schlecht bezahlt.
Kinderhandel

Kinder werden vor allem für die illegale Adoption, eine Zwangsheirat oder für Kinderpornografie und -prostitution ausgebeutet. Es kann aber auch vorkommen, dass sie zum Betteln gezwungen werden. Dabei werden die Kinder vom Ausland in die Schweiz gebracht – es kann aber auch vorkommen, dass Kinder, die sich bereits in der Schweiz befinden, ausgebeutet werden. Letzteres kann vorkommen, wenn auf den Asylantrag eines Kindes nicht eingetreten wird und sie in der Schweiz untertauchen.

Vorgehen der Polizei

Der Menschenhandel wird von Amtes wegen verfolgt, sobald die Polizei Kenntnis davon hat. Bei der Ermittlung gegen Menschenhandel sind oft eine Vielzahl von Akteuren involviert (Opferhilfe, kantonale Mitrationsämter, Sozialbehörden etc.). Die Ermittlungen im Bereich des Menschenhandels sind äusserst komplex und mit einem grossen Aufwand verbunden. Aus diesem Grund haben gewisse Kantone spezialisierte Dienstgruppen gebildet, die regelmässig mit den Ermittlungen bei Verdacht auf Menschenhandel beauftragt werden.

Was kann ich tun?

Erwähnt Ihnen gegenüber eine Frau, die als Prostituierte arbeitet, dass man ihr ihre Reisedokumente weggenommen habe oder dass sie jegliche sexuelle Praktiken akzeptieren müsse, sind das Hinweise dafür, dass sie ein Opfer von Menschenhandel ist. Als Freier oder Kunde kann man dem Opfer die Kontaktdaten einer Beratungsstelle geben oder eine Beratungsstelle selbst auf den Verdacht aufmerksam machen. Das sollten Sie allerdings nicht ohne das Wissen der betroffenen Person tun, da es gegebenenfalls unvorhergesehene Folgen für sie haben kann. Geben Sie der Frau die Möglichkeit, mit einer Beratungsstelle zu telefonieren. Im Verdacht von Kinderhandel kann die Stiftung Kinderschutz Schweiz kontaktiert werden.
Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration

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Stiftung Kinderschutz Schweiz

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