In dem Moment, wo eine Hausdurchsuchung stattfindet, ist wichtig, dass ich zunächst den von der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht unterzeichneten Hausdurchsuchungsbefehl prüfe. Auf diesem muss ersichtlich sein, was mir konkret vorgeworfen wird und welche Räume durchsucht werden dürfen. Ich muss keine Fragen der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft beantworten und habe ausserdem das Recht, umgehend einen Anwalt zu fordern, welcher bei der Hausdurchsuchung dabei ist. Sodann kann ich die Siegelung der sichergestellten Beweismittel verlangen, um zu verhindern, dass die Strafverfolgungsbehörden die sichergestellten Beweismittel ohne Weiteres durchsuchen können. Die Polizei führt ausserdem ein Protokoll über sämtliche Gegenstände, die mitgenommen werden sollen. Hiervon kann ich am Ende der Hausdurchsuchung eine Kopie verlangen. Generell ist zu beachten, dass ich den Beamten mit Respekt begegne und körperlichen Widerstand sowie Beleidigungen gegen die Beamten unterlasse.