Einer Person darf eine DNA-Probe zum Zweck einer DNA-Analyse entnommen werden, wenn sie einer Straftat verdächtigt wird. Müssen Personen, insbesondere Opfer und Tatortberechtigte, von der am Tatort gefundenen verdächtigen DNA abgegrenzt werden, können auch ihnen DNA-Proben entnommen werden.
Bei schweren Straftaten kann auch eine Massenuntersuchung durchgeführt werden. Dabei dürfen denjenigen Personen, die bestimmte, in Bezug auf die Tatbegehung festgestellte Merkmale aufweisen, eine Probe abgenommen werden, um sie als mögliche Täter erkennen oder ausschliessen zu können.
Die Probenahmen müssen stets von einer Ärztin oder einem Arzt oder von einer anderen medizinischen Fachperson vorgenommen werden.