In erster Linie erklärt Ihnen Ihr Strafverteidiger detailliert, wie Sie sich am besten im Strafverfahren verhalten sollten. Das beinhaltet beispielsweise die Frage, ob Sie sich auf Fragen der Strafverfolgungsbehörden einlassen oder besser schweigen sollen, ob Sie gegebenenfalls einem Zeugen noch ergänzende Fragen stellen sollen und ob der Weiterzug eines Entscheids mit einem Rechtsmittel Sinn machen würde. Ausserdem werden Sie darüber orientiert, womit Sie im Strafverfahren konfrontiert werden und wie er Ihre Chancen im Verfahren einschätzt. Hinzu kommt, dass Ihr Strafverteidiger Ihnen jederzeit rechtliche Fragen zum hängigen Verfahren beantwortet. Zentral ist, dass Ihr Anwalt Sie stets so informiert, dass Sie es auch verstehen können.
Ihre Verteidigung hat die Aufgabe, mit Ihnen partnerschaftlich zu diskutieren, was genau Ihre Interessen im Strafverfahren sind und wie dafür vorzugehen ist. Wichtig aber ist, dass Sie immer noch über die wichtigsten Schritte im Verfahren entscheiden, da Ihr Verteidiger nur eine Unterstützung für Sie darstellen soll. Sind Sie und Ihr Anwalt sich beispielsweise uneinig, ob ein Beweisantrag eingereicht werden soll oder nicht, haben Sie die Entscheidungsfreiheit und Ihr Anwalt hat Ihre Entscheidung zu respektieren.
Der Verteidiger ist während dem Strafverfahren zu keiner Objektivität verpflichtet, da er zuallererst Ihre Interessen vertritt. Deshalb ist es für ihn auch unerheblich, ob Sie schuldig sind oder nicht.