Eine Geldstrafe und eine Freiheitsstrafe von höchstens zwei Jahren kann bedingt ausgesprochen werden, wenn eine unbedingte Strafe nicht notwendig erscheint, um den Straftäter von einer weiteren Straffälligkeit abzuhalten. Bedingt bedeutet, dass die Strafe, die verhängt wurde, nicht vollstreckt wird und stattdessen eine Probezeit auferlegt wird. Wird der Straftäter innerhalb der Probezeit nicht rückfällig, wird die Strafe nicht mehr vollstreckt. Wird er allerdings erneut straffällig und ist zu erwarten, dass er weitere Straftaten begeht, widerruft das Gericht die bedingte Strafe und sie wird vollzogen. Ist hingegen nicht zu erwarten, dass der Täter wieder straffällig wird, kann das Gericht die Probezeit der bedingten Strafe verlängern.