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Ratgeber bei sexueller Gewalt

Sexuelle Gewalt ist in der Schweiz weit verbreitet. Eine von fünf Frauen über 16 gibt an, bereits mit sexueller Gewalt konfrontiert gewesen zu sein. Gehören Sie auch zu diesen Frauen, oder haben Sie als Mann sexuelle Gewalt erlebt und wissen nicht, wie weiter? Die folgenden Ausführungen sollen Ihnen aufzeigen, was Sie nun tun können.

Was ist sexuelle Gewalt?

Sexuelle Gewalt liegt vor, wenn eine Person ohne ihr ausdrückliches Einverständnis gezwungen wird, sexuelle Handlungen über sich ergehen zu lassen, auszuführen oder mit diesen konfrontiert wird (Art. 187 ff. StGB). Dazu gehören Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, aber auch Grabschen oder erzwungene Zärtlichkeiten. Nicht immer muss dabei Körperkontakt bestehen: Exhibitionismus oder Belästigung sexueller Natur per Telefon können auch sexuelle Gewalt darstellen. Sie kann im öffentlichen Raum oder auch in Form von häuslicher Gewalt vorkommen.

Sexuelle Gewalt gilt je nach dem als Verbrechen oder Vergehen. Bei den meisten Fällen handeln die Strafverfolgungsbehörden von Amtes wegen. Die einzigen Ausnahmen davon sind der Exhibitionismus (Art. 194 Abs. 1 StGB) und die sexuelle Belästigung (Art. 198 StGB), die nur auf Antrag strafbar sind.

Minderjährige sind von sexueller Gewalt besonders geschützt. Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sieht das Gesetz besondere Schutzmassnahmen vor, so zum Beispiel die Gefährdung der Entwicklung (Art. 187 und 188 StGB) und Pornografie (Art. 197 StGB).

Was kann ich tun?

Sind Sie betroffen von sexueller Gewalt, ist es wichtig, dass Sie gegen die vielen lähmenden Gefühle etwas tun. Als Opfer haben Sie Anspruch auf Opferhilfe. Die Opferhilfe hört Ihnen zu, damit Sie erzählen können, was Sie erlebt haben und informiert Sie über Ihre Rechte. Sie helfen Ihnen auch bei der Entscheidung, ob Sie eine Anzeige erstatten möchten oder nicht. Brauchen Sie spezialisierte medizinische Hilfe, eine Anwältin oder einen Anwalt oder psychologische Unterstützung, vermittelt Ihnen diese die Opferhilfe. Sie können sich auch an eine Fachstelle für sexuelle Gesundheit wenden. Sofern Sie sich bereit dazu fühlen, sprechen Sie am besten auch mit einer Vertrauensperson.

Falls Sie kürzlich von einer Vergewaltigung betroffen waren, suchen Sie umgehend (innert 48 Stunden nach dem Vorfall) eine Ärztin, einen Arzt oder ein Krankenhaus auf. Dort werden Sie auf Verletzungen untersucht und notfallmässig versorgt. Bei Bedarf können Sie ein Medikament zur Notfallverhütung oder um eine Ansteckung mit HIV abzuwenden erhalten. Wenden Sie sich auch umgehend an die Polizei, die mit den polizeilichen Ermittlungen sofort beginnen wird.
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