Beleidigende Kommentare, peinliche Videos oder Drohungen über die Sozialen Medien: Cybermobbing gehört heutzutage leider zu unserem Alltag. Besonders betroffen davon sind Kinder und Jugendliche. Was oft harmlos beginnt, kann für die Opfer gravierende Auswirkungen haben und für die Täter strafbar enden.
Unter Cybermobbing versteht man die Belästigung, Bedrängung, Verleumdung oder Blossstellung von anderen Menschen über die Sozialen Medien wie WhatsApp oder Instagram.
Cybermobbing an sich ist im schweizerischen Strafgesetzbuch nicht unter Strafe gestellt. Jedoch gibt es zahlreiche Bestimmungen des Strafgesetzbuches, die gewisse Verhaltensweisen von Mobbern unter Strafe stellen. Beispielsweise kann eine Ehrverletzung vorliegen, wenn das Opfer beleidigt wird oder Unwahrheiten weiterverbreitet werden (Art. 173 ff. StGB). Diese Delikte können mit einer Geldstrafe bestraft werden. Wurde im Zuge des Mobbings ein Account gehackt und ohne die Zustimmung des Inhabers genutzt, kann sich der Täter wegen unbefugtem Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem strafbar machen und eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren erhalten (Art. 143bis Ziff. 1 StGB). Damit solche Delikte verfolgt werden, müssen Sie bei der Polizei einen Strafantrag stellen.
Werden Sie erpresst oder genötigt, führt das sogar dazu, dass die Polizei diese Straftaten von Amtes wegen verfolgt, sobald sie davon Kenntnis erhält.
Auch ohne expliziten Straftatbestand für das Mobbing kann sich somit das Opfer wehren und der Täter kann zur Rechenschaft gezogen werden.
Sind Sie von Cybermobbing betroffen, raten wir Ihnen, auf keinen Fall auf negative Kommentare zu antworten. Sinnvoller ist es in diesem Fall, Beweise zu sichern, indem Sie Screenshots von Unterhaltungen, Nachrichten oder Bildern machen. Diese können Sie dann, nachdem Sie einen Strafantrag gestellt haben, der Polizei weiterleiten. Haben Sie das getan, raten wir Ihnen, den Mobber auf den entsprechenden Plattformen zu blockieren, um weitere Vorfälle zu vermeiden.