Folgende Delikte werden von Amtes wegen verfolgt:
Von Amtes wegen bedeutet, dass die Strafverfolgungsbehörden von sich aus tätig werden und ermitteln müssen, ohne dass dafür von der betroffenen Person ein Strafantrag gestellt werden muss.
Es gibt gewisse Delikte, die nur verfolgt werden, wenn vom Opfer ein Strafantrag gestellt wird. Das ist der Fall, wenn die Partner nicht verheiratet sind, keine Lebensgemeinschaft gebildet haben oder in keiner eingetragenen Lebenspartnerschaft wohnen bzw. wenn sie seit mehr als einem Jahr geschieden oder getrennt sind.